
Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen Pflanzenschutz-Sachkunde
Fort- und Weiterbildungsverpflichtung für sachkundige Anwender und Verkäufer
Das Pflanzenschutzrecht fordert neben dem Sachkundenachweis im Kartenformat (kein Ablaufdatum) von jedem Sachkundigen, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, über Pflanzenschutz berät, Auszubildende beaufsichtigt oder Pflanzenschutzmittel abgibt, regelmäßig wiederkehrend, innerhalb von Dreijahreszeiträumen, an Sachkundefortbildungen teilzunehmen, die vom Pflanzenschutzdienst anerkannt sind.
Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu belegen und diese Bescheinigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden. Kommt der Sachkundige seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nach, kann ihm der Sachkundenachweis entzogen werden.
Die Fortbildungsverpflichtung besteht, solange eine sachkundepflichtige Tätigkeit ausgeübt wird, und ist in Zeiträumen von drei Jahren vorgeschrieben. Für die Bildung der persönlichen Dreijahreszeiträume ist der Aufdruck „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ auf der Rückseite des eigenen Sachkundenachweises entscheidend.
An diesem Datum beginnt der erste Dreijahreszeitraum und endet 3 Jahre später. Anschließend folgen die Weiteren feststehenden Dreijahreszeiträume. In jedem Zeitraum kann ein Termin zur Teilnahme frei gewählt werden – eine frühe oder späte Teilnahme verändert den jeweiligen Beginn der folgenden feststehenden Zeiträume nicht. Wird keine sachkundepflichtige Tätigkeit ausgeübt, kann die Sachkunde und die Fortbildungsverpflichtung „ruhen“. Bei Wiederaufnahme ist zeitnah eine anerkannte Pflanzenschutz-Fortbildung wahrzunehmen.
Die Gärtnereinkauf eG Mainz bietet am 21.02.2026 in Kooperation mit
der Firma SBM Life Science eine anerkannte Fortbildung zur
Sachkunde im Pflanzenschutz an.
Online-Anmeldung:
Über diesen Link können Sie sich anmelden:
https://www.dlr.rlp.de/Sachkunde/Fort-oder-Weiterbildung/Fortbildungstermine/DLR09279
Themen
Rechtsgrundlagen
Integrierter Pflanzenschutz
Anwenderschutz und Risikomanagement
Diagnoseübungen
Pflanzenschutzmittelkunde
Referent: Jörg Wenzel, SBM-Life Science, Langenfeld
Kosten
10 Euro behördlicher Fortbildungsnachweis (sofern gewünscht)
Datum
21.02.2026 9.30Uhr -11.30Uhr, 30 Minuten Pause, 12.00Uhr – 14.00Uhr
Ort
Im Landgard Markt Mainz
Hauptstr. 184-186
55120 Mainz
Anmeldung
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist online auf dieser Seite erforderlich. Achten Sie unbedingt auf korrekte Schreibweise Ihrer Daten, vor allem der E-Mail-Adresse und folgen Sie den von „noreply“ gesendeten weiteren Hinweisen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldeschluss ist der 21.01.2026
Fortbildungsnachweis
Der Nachweis über die Teilnahme an der Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz wird vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach als zuständiger Stelle sobald wie möglich nach der Veranstaltung ausgestellt und Ihnen zusammen mit einer Rechnung über 10 Euro per Post zugesandt.