Rechtliches

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Satzung

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen der Gärtnereinkauf eG sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

2. Vertragsabschluß

Wenn mündlich, fernmündlich oder telegrafisch Kaufverträge vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Folge wird die Gärtnereinkauf eG in dem Bestätigungsschreiben besonders hinweisen.

Bei Angeboten sind Mengen, Preise und Lieferzeit freibleibend. Unsere Preise gelten für Waren, die keiner Sonderregelung unterliegen, ab unserem Lager oder ab Fabrik. Es gilt der bei Vertragsabschluß vereinbarte Preis. Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluß, werden zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen dem vereinbarten Preis zugeschlagen. Derartige Erhöhungen können stets zugeschlagen werden bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Leistungen nach Paragraph 99, Abs. 1 oder 2, Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Bei Angeboten sind Mengen, Preise und Lieferzeit freibleibend. Unsere Preise gelten für Waren, die keiner Sonderregelung unterliegen, ab unserem Lager oder ab Fabrik. Es gilt der bei Vertragsabschluß vereinbarte Preis. Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluß, werden zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen dem vereinbarten Preis zugeschlagen. Derartige Erhöhungen können stets zugeschlagen werden bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Leistungen nach Paragraph 99, Abs. 1 oder 2, Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

3. Lieferung

Die Gärtnereinkauf eG ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik oder ähnliche Umstände wie z.B. Niedrigwasser – auch bei Lieferanten der Gärtnereinkauf eG – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die Gärtnereinkauf eG für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die Gärtnereinkauf eG den Käufer unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die Gärtnereinkauf eG auch, vom Vertrage zurückzutreten. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Falle ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten.

Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch oder Niedrigwasserzuschläge können von der Gärtnereinkauf eG dem Kaufpreis zugeschlagen werden.

Der Versand – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, es sei denn, die Ware wird mit Fahrzeugen der Gärtnereinkauf eG befördert. Bei frachtfreier Lieferung trägt der Käufer ebenfalls die Gefahr. Die Gärtnereinkauf eG wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Transportversicherungen schließt die Gärtnereinkauf eG auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab.

4. Verpackung

Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Käufers verpackt. Leihgebinde bleiben ausschließlich unser bzw. Eigentum unserer Lieferanten und sind vom Empfänger sofort zu entleeren und in gleich gut erhaltenem Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderer Ware gefüllt bzw. für andere Ware benutzt werden. Für Leihgebinde wird ein Pfandbetrag in Rechnung gestellt, der sofort zu zahlen ist, aber nach Rückgabe der Gebinde entsprechend dem Zustand und wie verkehrsüblich rückvergütet wird. Sonstige übliche und geringwertige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Für den Fall, daß die Lieferfirmen Rücklieferung der Verpackung verlangen oder infolge Verpackungsknappheit sogar vorschreiben, müssen wir von unseren Kunden dasselbe verlangen.

5. Mängelrügen

Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten, können nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Für andere Mängel gelten die Bestimmungen des BGB. Bei Kaufleuten gelten die Bestimmungen der Paragraphen 377 und 378 HGB.

Mängelrügen berechtigen nur Minderung. Die Gärtnereinkauf eG haftet nur für grobes Verschulden und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

Verluste oder Beschädigungen auf dem Bahntransport sind vom Empfänger bei der Bahn zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung bahnamtlich bescheinigen zu lassen, damit der Entschädigungsanspruch gegen die Bahn nicht erlischt. Beschädigungen auf dem Bahntransport berechtigen der Gärtnereinkauf eG gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.

6. Zahlung

Die Zahlungen haben ausschließlich an uns zu erfolgen, in der Regel in bar oder durch Überweisung. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung ohne jeden Abzug unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlung gegen Ziel beginnt die Frist mit dem Rechnungsdatum. Bei verspäteter und gestundeter Zahlung sind Zinsen zu einem banküblichen Satz, mindestens jedoch 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.

Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur zahlungshalber. Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Sie sind sofort fällig.

Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Gärtnereinkauf eG, sondern erst seine Einlösung als Zahlung.

Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Bestimmungen der Paragraphen 355 ff HGB gelten.

Auf dem Kontokorrentkonto werden die einzelnen Schuldsalden im Rahmen des Paragraphen 315 des BGB zu einem banküblichen Satz, mindestens jedoch 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, verzinst.

7. Leistungsstörungen

Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert oder vereinbarte Ratenzahlungen nicht einhält. Die Gärtnereinkauf eG kann in diesen Fällen auch ohne Setzung einer Nachfrist und ohne Ablehnungsandrohung die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.

Bei Annahmeverzug des Käufers kann die Gärtnereinkauf eG die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihr geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne daß es hierzu einer Ankündigung bedarf.

Die Gärtnereinkauf eG kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Käufers oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

Bei Besitz-, Geschäfts- oder Firmenänderung tritt gleichfalls sofort die Fälligkeit des ganzen Preises ohne Inverzugsetzung ein. Zahlungen an nicht beauftragte Vermittler oder Vertreter gehen auf Gefahr des Käufers.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die die Gärtnereinkauf eG aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum der Gärtnereinkauf eG.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt oder vermengt, so erlangt die Gärtnereinkauf eG Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung entspricht.

Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Gärtnereinkauf eG das Eigentum an der neuen Sache; der Käufer verwahrt diese für die Gärtnereinkauf eG.

Der Käufer hat die der Gärtnereinkauf eG gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Gärtnereinkauf eG ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Käufers zu leisten.

Der Käufer ist zur Weiterveräusserung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht befugt.

Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Beoder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an die Gärtnereinkauf eG ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen die Gärtnereinkauf eG durch Vermischung oder Vermengung Miteigentum erworben hat, tritt der Käufer schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil der Gärtnereinkauf eG an den veräußerten Waren entspricht, an die Gärtnereinkauf eG ab. Veräußert der Käufer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Gärtnereinkauf eG stehen, zusammen mit anderen nicht der Gärtnereinkauf eG gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Gärtnereinkauf eG ab.

Der Käufer ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat der Gärtnereinkauf eG auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Gärtnereinkauf eG die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Käufer seinen Zahlungspflichten nachkommt, wird die Gärtnereinkauf eG die Abtretungen nicht offenlegen. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet.

9. Haftung

Die Gärtnereinkauf eG haftet nur für grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort in Bezug auf unsere Lieferung ist der Ort, an dem die Übernahme erfolgt bzw. an dem die Ware zur Weiterbeförderung übergeben oder verladen wird. Erfüllungsort für alle anderen der Gärtnereinkauf eG und dem Käufer obliegenden Verpflichtungen ist der Sitz der Verwaltung der Gärtnereinkauf eG in Koblenz. Dies trifft zu, wenn der Kunde Kaufmann ist, der nicht zu den in Paragraph 4 des HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Gärtnereinkauf eG, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

11. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in Paragraph 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Gärtnereinkauf eG am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.

Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand der Gärtnereinkauf eG zuständig.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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