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Voraussetzungen einer Einkaufsberechtigung
Die Geschäftsleitung der Gärtnereinkauf hat die Kriterien zur Einkaufsberechtigung in unserem Haus wie folgt festgelegt. Als Fachgroßhandel bedienen wir ausschließlich Gewerbe der grünen Branche, bzw. branchennahe Firmen.
Das heißt für die grüne Branche
- Gartenbaubetriebe
- Blumenfachgeschäfte
- Gartencenter
- Garten- und Landschaftsbau
- Baumschulen
- Landwirtschaftliche Betriebe
- Golfplätze
- Kommunen mit öffentlichen Grün
Als branchennah bezeichnen wir
- Dekorateure
- Geschenkeläden
Bitte legen Sie uns Ihre Gewerbeanmeldung vor, aus der die Voraussetzung im Hauptgewerbe hervorgeht. Der Ersteinkauf beträgt mindestens € 300,00 Netto-Warenwert. Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß wir in der Kennlernphase von 6 Monaten auf Barzahlung oder Vorauskasse bestehen müssen.
Wir behalten uns vor, die Jahresumsätze in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und Betriebe, die den Mindestumsatz von zur Zeit € 1.000,00 nicht erreichen, aus dem Kundenstamm zu entfernen.
Nach unserer Philosophie möchten wir mit dieser Maßnahme die grüne Branche stärken. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für die Zusammenarbeit.